Zum einen überschreiten wir eine uralte und historische Grenze der heutigen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen. Es handelt sich gleichzeitig um die Grenze von Rheingau-Taunus und dem Rhein-Lahn-Kreis und um die Grenze von Kaub zu Lorchhausen. Schon im Jahre 983 bestand diese Grenze. Im "Rheingauer Weistum", dem ersten Grundgesetz für die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse im Rheingau, wurde die Grenze in 1324 festgeschrieben.
Zum anderen gehen wir über das Landesinnere über den Bückweg zurück. Bereits im Mittelalter verlief dieser Weg von Lorch und Lorchhausen zu den Burgen Waldeck und Sauerburg. Im Mittelalter war Lorch ein bedeutender Handelsplatz, so dass viele wertvolle Güter des Schutzes vor Überfällen bedurfte. Zu diesem Schutz und zum Schutz der Dörfer verlief quer zu dieser Straße die legendäre Landwehr, das Rheingauer Gebück.
Und schließlich befinden wir uns auf dem Gebiet des ehemaligen Freistaates "Flaschenhals", der nach dem ersten Weltkrieg eher zufällig entstand. Der "Freistaat Flaschenhals" beginnt wenige Kilometer nördlich von Kaub und endet wenige Kilometer südlich von Lorch. Nach Nordosten hin erstreckt sich der ehemalige Freistaat bis hinter Limburg. Entstanden ist der Freistaat aufgrund eines Vermessungsfehlers der Amerikaner und Franzosen nach dem ersten Weltkrieg, nachdem die Amerikaner und Franzosen das Rheintal besetzten und in Besatzungszonen aufteilten. Dieser Landstrich wurde bei der Aufteilung vergessen, so dass dieses Gebiet weder zu den Besatzungsgebieten noch zum Deutschen Reich gehörten. Am 10.01.1919 erklärte der Bürgermeister von Lorch dieses Gebiet für unabhängig und benannte es, weil das Gebiet wie ein Flaschenhals aussah als "Freistaat Flaschenhals". Der Freistaat gab sogar eigenes Geld heraus, teilweise mit kuriosen Aufschriften. So stand auf der 25-Pfennig-Note vom 20.08.1920: "Hätt Adam Lorcher Wein besessen, hätte er den Apfel nicht gegessen. Es hätte dieser Rebensaft gen Evas List ihn taub gemacht." Auf einem anderen Geldschein stand: "In Lorch am Rhein, da klingt der Becher, denn Lorcher Wein ist Sorgenbrecher."
Im Gebiet des Freistaates florierte alsbald der Schmuggel und der Schwarzhandel. Ende Februar 1923 besetzten die Franzosen den Freistaat und zogen erst Ende 1924 wieder ab. Danach wurde das Gebiet Teil der Weimarer Republik.